KMK Empfehlungen
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. Mai 1994 "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland" verabschiedet, in denen Ausführungen zur neuen Sichtweise sonderpädagogischer Förderung enthalten sind.
Die Kultusministerkonferenz hat in diesen "Empfehlungen" länderübergreifend festgestellt, dass "die Erfüllung sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht an Sonderschulen gebunden ist; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche Schulen zählen, vermehrt entsprochen werden".
Die unterschiedlichen Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung werden in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz in ihren Ausprägungen und Zielsetzungen beschreiben und durch Erläuterungen zu Einsatz und Qualifikation des Personals in der sonderpädagogischenFörderung ergänzt.
Auf der Grundlage der Empfehlungen vom Mai 1994 sind folgende Einzelempfehlungen von der Kultusministerkonferenz verabschiedet worden:
| Anhörungstext der KMK "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen" (Jan 2011) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören (10.05.1996) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen (20.03.1998) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (20.03.1998) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler (20.03.1998) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (20.06.1998) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache (20.06.1998) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen (01.10.1999) (mehr ...) |
| Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (10.03.2000) (mehr ...) |
| Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit austischichem Verhalten (16.06.2000) (mehr ...) |
