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Richtlinien


 

Die Kultusministerkonferenz 1994 die "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland" verabschiedet. Wenige Zeit später wurde in Nordrhein-Westfalen das "Gesetz zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung in den Schulen" verabschiedet. Infolge dessen wurden in NRW einige Richtlinien für die sonderpädagogische Förderung neu konzipiert.

In dem Entwurf der Rahmenvorgabe sind die Aussagen zusammengefasst, die für die sonderpädagogischer Förderung in allen Förderschwerpunkten und an allen Förderorten gleichermaßen gelten.

Rahmenvorgaben

 

Vorliegende Richtlinien-Entwürfe:

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Förderschwerpunkt Sehen