Die Kultusministerkonferenz hat 1994 die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Wenige Zeit später wurde in NRW das Gesetz zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung in den Schulen verabschiedet. Infolge dessen werden in NRW die Richtlinien für die sonderpädagogische Förderung neu konzipiert.
Rahmenvorgabe
In dem Entwurf der Rahmenvorgabe sind die Aussagen zusammengefasst, die für die sonderpädagogische Förderung in allen Förderschwerpunkten und an allen Förderorten gleichermaßen gelten.