Archiv für die Kategorie „Kompetenzzentren“
Stellungnahme zum Gutachten KsF
Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Rolf Werning
„Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in NRW“
1. Grundsätzliches
Übereinstimmend mit dem Gutachten stellt auch der Verband Sonderpädagogik (vds) fest, dass durch den niedrigschwelligen Zugang zur sonderpädagogischen Förderung eine schnellere und flexiblere Kontaktaufnahme zwischen allgemeiner Schule und Förderschule erreicht wurde, die zu mehr Kooperation beider Schulformen geführt hat. Dadurch können frühzeitig Problemsituationen gemeinsam bearbeitet werden. Der vds hält es für notwendig, dass Inklusion und die damit verbundene Verantwortung für alle Kinder – auch für die mit sonderpädagogischem Förderbedarf - als Entwicklungsauftrag der Allgemeinen Schule festgeschrieben wird.
2. Klärung des Auftrags
Inklusion unter Einschluss von sonderpädagogischer Förderung muss aus Sicht des vds als Entwicklungsauftrag für die Allgemeine Schule festgeschrieben werden verbunden mit der Beschreibung und Professionalisierung eines Aufgabenprofils für Lehrer, Schulleitungen und Aufsichten der Allgemeinen Schulen und der Förderschulen. Die Kompetenzzentren erhalten dabei nach Auffassung des vds einen wichtigen Auftrag, nachdem die Rollen vorher durch das MSW geklärt sind. Sonderpädagogik wird subsidiär tätig. Die Schulaufsicht entwickelt, implementiert und sichert die Umsetzung der sonderpädagogischen Standards – gleich an welchem Förderort. Der vds tritt dafür ein, dass sich Kompetenzzentren zunehmend zu „Schulen ohne Schüler“ entwickeln sollen, die die gesamte schulische Entwicklung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf begleiten und peer-Kontakte herstellen.
3. Regionale Bildungslandschaften
Organisation und Prozess-Steuerung hin zu einem inklusiven Schulsystem werden aus Sicht des vds am besten gelingen, wenn sie regional verortet sind. Dabei müssen Verantwortungen von Seiten des MSW geklärt werden. In jeder Region sollen dabei Netzwerke entstehen, die Beratung, Diagnostik, Prävention und Unterrichtsentwicklung sichern. Die Lehrkräfte der Allgemeinen Schule arbeiten in diesen mit Experten/Expertinnen aus außerschulischen Institutionen und mit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen zusammen.
4. Sonderpädagogische Kompetenz
In den Regionen hat die Schulaufsicht „sonderpädagogische Förderung“ dabei nach Vorstellungen des vds den Auftrag, die Standards sonderpädagogischer Förderung zu entwickeln, zu implementieren und zu sichern. Der vds erwartet, dass hierzu die bisherige Dienst- und Fachaufsicht über die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bestehen bleibt. Die Kompetenzzentren sollen dabei unter der Aufsicht „sonderpädagogische Förderung“ stehen. Die diagnostische Kompetenz wird in diesem Zusammenhang kontinuierlich verfeinert auch im Sinne einer Optimierung des Inklusionsprozesses. In diesem Prozess muss die Vernetzung der Förderansätze der verschiedenen Förderschwerpunkte beobachtet und gefördert werden.
5. Umsetzungen in den Schulen
Im Sinne eines qualitätsbestimmten Changemanagement müssen aus der Sicht des vds sowohl fachliche als auch strukturelle Zielvorgaben implementiert und nachhaltig gesichert werden. Die Unterrichtsentwicklung in den Allgemeinen Schulen kann in diesem Prozess nicht in die Verantwortung der einzelnen Lehrerkräfte gelegt werden. Vielmehr müssen aus Sicht des vds Schulaufsicht und Schulleitungen diesen Prozess mit besonderen Steuerungsfunktionen und geeigneten Fortbildungsmaßnahmen begleiten. Die schulfachlichen Aufsichten „Sonderpädagogische Förderung“ sind nach den Vorstellungen des vds verantwortlich für die Implementierung und Sicherung der sonderpädagogischen Standards, die vor allem in den Individuellen Förderplänen und Portfolios dokumentiert werden. Sie erhalten den Auftrag, differenzierte Leistungskonzepte für die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erstellen und zu sichern.
Zur Sicherung der sonderpädagogischen Standards müssen aus Sicht des vds förderschwerpunktspezifische und Förderschwerpunktübergreifende Fachkonferenzen Sonderpädagogik eingerichtet werden. Die Leitungen der Kompetenzzentren sorgen in diesem Zusammenhang für eine Vernetzung der Angebote bezogen auf andere Förderschwerpunkte (KME, GG, HK, SE). Sie sind auch verantwortlich dafür, dass jede/r Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Förderort erhält. Über die Kompetenzzentren müssen je nach Bedarf den Allgemeinen Schulen sonderpädagogische Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die dort Teil des Kollegiums sind. In allen Handlungsfeldern arbeiten die Lehrer/innen der Allgemeinen Schulen und Sonderpädagogische Lehrkräfte auf Augenhöhe zusammen. Das MSW wird dazu nach Auffassung des vds dazu Aufgabenbeschreibungen erstellen müssen, die zu trennscharfen Schwerpunktsetzungen für die Aufgaben der Lehrer/innen der Allgemeinen Schule und der Sonderschullehrer/inne führen.
Für intensive Formen von Beeinträchtigungen/Schädigungen sind besondere sonderpädagogische Förderorte, auch im Sinne von teilweise temporären Schonräumen vorzuhalten mit dem Ziel einer baldigen Rück-/Hinführung zu einer Allgemeinen Schule.
Die Schulaufsicht sonderpädagogische Förderung muss aus Sicht des vds für die fachliche und dienstliche Aufsicht aller Maßnahmen sonderpädagogischer Förderung in einer Region sorgen. Dies betrifft auch die Sorge um und die Sicherung von sonderpädagogischen Standards an den Schnittstellen der schulischen Laufbahn. Unverzichtbar dabei ist dabei in der Sicht des vds die Führung aller Stellen in einem Haushaltskapitel sonderpädagogische Förderung und die damit verbundene budgetierte Zuweisung an die Schulämter unter zusätzlicher Berücksichtigung von Sozialindices. In Abstimmung mit den Leiterinnen und Leitern der Kompetenzzentren und in Absprache mit den Aufsichten der Allgemeinen Schulen sorgt die Schulaufsicht sonderpädagogische Förderung dabei für einen flexiblen, verlässlichen und fachlich notwendigen Personaleinsatz der sonderpädagogische Lehrkräfte.
6. Sonderpädagogische Lehrkräfte
Der vds fordert, dass die Landesregierung zusätzlich zum grundständigen Studium die Möglichkeit zum Aufbaustudium einrichtet. Entsprechend dem gesteigerten Bedarf an sonderpädagogischen Lehrkräften müssen die Ausbildungskapazitäten der Lehrerausbildung erweitert und ergänzt werden. Die Forderung, grundlegende Inhalte sonderpädagogischer Förderung in allen Lehrämtern zum verpflichtenden Anteil des Studiums zu machen, begrüsst der vds mit Nachdruck.
Die Fortbildungsmaßnahmen müssen aus der Sicht des vds auf den Entwicklungsauftrag der Schulen hin verstetigt und im Sinne einer Qualifizierung für den Unterricht in heterogenen Klassen durch ein Prozessmanagement geleitetes Verfahren verbessert werden.